tierschutzpraktiken
Gültig ab 1. Januar 2025
TIERSCHUTZPRAKTIKEN DER MARKE ALEXANDER WANG
Unser Engagement für ethische Beschaffung und Tierschutz ist in dieser Richtlinie dargelegt.
1. Zulässige Tierhäute:
alexanderwang verwendet nur Tierhäute, die ein Nebenprodukt der Fleischverarbeitungsindustrie sind und nicht von Tieren, die ausschließlich wegen der Häute gezüchtet werden. Dazu gehören:
• Kuh (Leder und Felle)
• Schaf (Leder und Felle)
• Schwein
• Ziege
• Hirsch
• Wasserbüffel
2.Alle Tierhäute stammen aus von der Leather Working Group zertifizierten Gerbereien.
3. alexanderwang bezieht keine Tierhäute aus den folgenden Ländern:
• Bangladesch
• Indien
• Myanmar
• Pakistan
4. Wir haben die Verwendung der folgenden unten aufgeführten Materialien eingestellt und verboten:
• echtes Fell – einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Nerz, Fuchs, Luchs, Chinchilla, Kaninchen, Kojote, Astrachan/Karakul-Lamm, Känguru und Waschbär
• angora
• Materialien von fötalen, abgetriebenen oder neugeborenen Tieren
• gefährdete Arten, basierend auf der Liste im Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES) (siehe Liste der Arten unter www.cites.org) oder der Roten Liste der IUCN als stark gefährdet, gefährdet oder potenziell gefährdet (www.redlist.org)
alexanderwang wird weiterhin Produkte verkaufen, die aus synthetischen Materialien wie Kunstpelz sowie aus traditionellen tierischen Stoffen hergestellt werden können, welche aus ethischen Quellen stammen, wie Kaschmir, Mohair, Leder, Daunen, Wolle und Seide.
Einzelpersonen können Fragen und Bedenken bezüglich der Einhaltung dieser Richtlinie an inqueries@alexanderwang.com richten.